Outbound telefonieren einfach gemacht mit jtel -Informationspflichten nach der DSGVO

Nach der Regelung der DSGVO ist die betroffene Person bei der (Direkt-)Erhebung von personenbezogenen Daten über die Datenverarbeitung umfassend zu informieren. Dabei sieht Artikel 13 Absatz 1 DSGVO sogar vor, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung der betroffenen Person mitzuteilen sind. Dieses ist alles kein Problem, wenn die betroffenen Personen sich gegenüberstehen, der Kontakt über die Website oder in anderer schriftlicher Form erfolgt. Doch wie ist diese Informationspflicht einzuhalten, wenn der erste Kontakt über das Telephon erfolgt?

Der jtel Outbound Dialler ermöglicht Call Centern die mühelose Einhaltung der DSGVO-Vorschriften durch die Ergänzung eines flexiblen, anpassbaren Compliance-Moduls.

Für viele Call Center ist der Outbound Geschäftsbetrieb von großer Bedeutung und die Einhaltung der Regeln ist notwendig und ratsam, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden.

Wenn Call Center Agenten also ihre Outbound Gespräche führen, müssen sie sicherstellen, dass sie diesen Regeln entsprechen. Die Liste der Informationspflichten ist lang und deshalb ist es von großer Bedeutung, diese Informationen in einem Telefonat so mitzuteilen, dass auf der einen Seite das Telefonat weiter in einer positiven Erinnerung bleibt und auf der anderen Seite die rechtliche Komponente nachweislich eingehalten wird.

Um dieses Problem zu lösen, hat jtel eine Anwendung entwickelt, die es Call Centern ermöglicht, die DSGVO-Konformität bei dem ersten Anruf eines neuen Kontaktes reibungslos sicherzustellen, ohne dem Gesprächsverlauf und -empfinden zu schaden. Gleichzeitig wird durch die jtel Lösung auch die Dokumentations- und Nachweispflicht für den Call Center Dienstleister erfüllt.

Das Kunden Feedback zeigt, dass mit der jtel Lösung eine elegante Lösung für die Informationspflichten gemäß DSGVO für Outbound Telephonie gefunden werden konnte.